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Presse: Immobilienkonzerne wollen Schutz vor Leerverkäufen


02.10.2008
aktiencheck.de

Bonn (aktiencheck.de AG) - Das jüngste Verbot so genannter Leerverkäufe für bestimmte Wertpapiere aus der Banken- und Finanzbranche weckt einem Pressebericht zufolge auch in der Immobilienbranche Begehrlichkeiten nach einer Regulierung des so genannten "Short Sellings".

Laut einem Bericht der "Financial Times Deutschland" vom Donnerstag hätten sich unter anderem die Colonia Real Estate AG (ISIN DE0006338007 / WKN 633800) sowie die IVG Immobilien AG (ISIN DE0006205701 / WKN 620570) an die Bundesregierung gewandt, um auch in den Katalog der geschützten Aktien aufgenommen zu werden. Dadurch wollen die Konzerne das Wetten auf fallende Kurse erschweren.


Angesichts der Finanzkrise dürfen Investoren seit Ende September die Aktien von insgesamt elf deutschen Finanzkonzernen nicht mehr leerverkaufen. Das Verbot gilt vorerst bis Jahresende und bezieht sich nur auf ungedeckte Leerverkäufe (Naked Short Selling). Bei den verbotenen Leerverkäufen verkaufen Anleger - meist Profis von Hedge-Fonds oder Banken - Aktien, ohne sich die Titel zuvor geliehen zu haben. So können sie für kurze Zeit mehr Verkaufsorders platzieren, als Aktien im Umlauf sind.

Rund um den Globus hatten Aufsichtsbehörden zuletzt Leerverkäufe eingeschränkt.

Die Aktie der IVG notiert aktuell mit einem Plus von 6,26 Prozent bei 7,12 Euro. (02.10.2008/ac/n/d)



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